Die Bauproduktenverordnung definiert als Bauprodukt alle Güter, die dazu bestimmt sind, dauerhaft in Gebäuden verbaut zu werden.
Die Bauproduktenverordnung (CPR = Construction Products Regulation) ist die neue europäische Gesetzgebung, welche die grundlegenden Anforderungen und harmonisierten wesentlichen Merkmale festlegt, die alle Bauprodukte in der EU erfüllen müssen. Die CPR legt sieben grundlegende Sicherheitsanforderungen fest, die auf Baustellen erfüllt werden müssen, eine davon ist der Brandschutz. Die Bauproduktenverordnung definiert als Bauprodukt alle Güter, die dazu bestimmt sind, dauerhaft in Bauwerken verbaut zu werden, was im weitesten Sinne nicht nur Gebäude betrifft, sondern auch für den Hoch- und Tiefbau Anwendung findet. Daher sind auch Energie-, Kommunikations-, Daten- und Steuerkabel davon betroffen.
Die wesentlichen Merkmale, die derzeit für Kabel im Bereich der CPR gelten, sind das Brandverhalten und die Emission von Gefahrstoffen im Normalbetrieb. Die Europäische Union hat ein einziges, europaweit einheitliches Klassifizierungskriterium geschaffen, eine gemeinsame Sprache zur Bestimmung der Eigenschaften im Brandverhalten von Kabeln.
Zu diesem Zweck wurden Brandklassen definiert, die den Beitrag von Kabeln zur Brandentwicklung auf Grundlage einer Reihe von Parametern festlegen, die in entsprechenden Prüfungen ermittelt wurden. Die Abbildung zeigt eine Zusammenfassung der verschiedenen Brandklassen, jeweils mit ihren Klassifizierungskriterien und der zusätzlichen Klassifizierung, falls vorhanden.
OPTRAL verfügt über eine Palette an Produkten, die diesen Vorschriften entsprechen. Den Katalog der verfügbaren Produkte finden Sie hier.
Rauchentwicklung:
s1: geringe Rauchentwicklung und langsame Verbreitung.
s1a: s1 und Transmissionsgrad über 80% (UNE-EN 61034-2).
s1b: s1 und Transmissionsgrad über 60% und unter 80% (UNE-EN 61034-2).
s2: mittlere Rauchentwicklung und -verbreitung.
s3: weder s1 noch s2.
Ablösung von Tropfen während der Verbrennung:
d0: kein brennendes Abtropfen/Abfallen innerhalb von 1200 s (UNE-EN 50399).
d1: kein brennendes Abtropfen/Abfallen mit einer Nachbrennzeit länger als 10 s (UNE-EN 50399).
d2: weder d0 noch d1.
Säureentwicklung/ Acidität:
a1: geringer Säuregehalt (UNE-EN 60754-2 –> Leitfähigkeit < 2,5 μS/mm und pH-Wert > 4,3).
a2: mittlerer Säuregehalt (UNE-EN 60754-2 –> Leitfähigkeit < 10 μS/mm und pH-Wert > 4,3).
a3: weder a1 noch a2.
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